Grundsätze der zahnärztlichen Patientenberatung
Fachlich und sozial kompetent
Fachliche Kompetenz der Beratenden ist eine Grundvoraussetzung für eine professionelle Beratung.
Die Beratung zu zahnmedizinischen Fragen übernehmen in den Patientenberatungsstellen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie sind fachlich befähigt, eine zuverlässige, dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft entsprechende Beratung zu allen Fragen der modernen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu leisten. Darüber hinaus können sie eine zweite Meinung auf Grundlage vorliegender Heil- und Kostenpläne, Röntgenbilder und in besonderen Fällen einer zahnärztlichen Untersuchung vor Ort abgeben.
In den Beratungsstellen sind zudem fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zahnärztlichen Selbstverwaltung tätig. Sie übernehmen die Beratung der Patienten bei Fragestellungen, die an die zahnmedizinische Behandlung angrenzen, etwa zur Abrechnung von Leistungen. Neben umfassender fachlicher Kompetenz verfügen Patientenberater in den Beratungsstellen über besonders ausgebildete Sozialkompetenzen, wie respektvollen Umgang mit Ratsuchenden, Empathie und Einfühlungsvermögen sowie Menschenkenntnis.
Objektiv, verschwiegen und unabhängig
Die Patientenberater sind zur Beratung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft verpflichtet. Jede individuelle zahnmedizinische Beratung wird nach objektiven Kriterien unter Beachtung der anerkannten Regeln der Zahnheilkunde erfolgen. Zudem gilt für die Beratungsstellen das Gebot der ärztlichen Schweigepflicht. Jeder Kontakt mit Patienten wird vertraulich behandelt. Zugleich wird der Datenschutz gewahrt sowie die Anonymität der Ratsuchenden, sofern sie gewünscht wird.
Die Unabhängigkeit wird unter anderem dadurch gewährleistet, dass den zahnärztlichen Patientenberatern eine Behandlung der ratsuchenden Patienten für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach der Beratung nicht gestattet ist.
Kostenfrei
Die (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen stellen ihre Beratungsangebote für die Patienten kostenfrei zur Verfügung. Die meisten Patientenberatungsstellen verfügen über eine gebührenfreie Service-Hotline für die telefonische Beratung. Auch die persönliche Beratung auf Grundlage einer vorliegenden Behandlungs- und Honorarplanung ist kostenfrei.
Qualitätsgesichert
Die sozialen und persönlichen Kompetenzen der zahnärztlichen Patientenberater werden regelmäßig durch interne Fortbildungen geschult und erweitert. Zudem findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Patientenberater untereinander statt. Die Daten der Patienten werden unter Beachtung des Datenschutzes und der Schweigepflicht erfasst und im Rahmen eines Evaluationsberichts für die Verbesserung der Strukturen genutzt.
Transparent
Sämtliche Patientenberater sind dazu verpflichtet, die Patienten und Ratsuchenden nach bestem zahnmedizinischem Wissen neutral und unabhängig zu beraten. Im Falle der Beratung zu Therapiealternativen bedeutet dies die Nutzung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse (beispielsweise Leitlinien). Neben der Information zur jeweiligen Therapie erhält der Patient bei Bedarf auch weitere Auskünfte, beispielsweise zu Aufwand und Kosten. Damit wird er in die Lage versetzt, nach Abwägung verschiedener Kriterien die nach seinen Wünschen und Bedürfnissen für ihn geeignete Therapie zu wählen.
Weisungsfrei und frei von wirtschaftlichen Interessen
Die zahnärztlichen Patientenberater sind ausschließlich ihrem Berufsethos verpflichtet. Sie verfolgen weder wirtschaftliche Interessen durch ihre Beratung, noch sind sie an Weisungen von (Landes-)Zahnärztekammern, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder Krankenkassen gebunden.
Verständlich für den Patienten
Die Patientenberater haben Erfahrung darin, zahnmedizinisches Wissen allgemeinverständlich weiterzugeben und den Patienten zu erklären. Darüber hinaus steht Informationsmaterial für die Aufklärung der Patienten zur Verfügung.